Qualitätssicherung
In unserer Einrichtung arbeiten etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Aufgabengebieten.
Durch eine sehr geringe Fluktuation verfügen fast alle über eine langjährige Erfahrung. Besonders bei den pädagogischen Fachkräften, in der Regel Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen, ist die Bereitschaft Voraussetzung, sich mit den Problemen der Kinder und Jugendlichen auseinander zu setzen. Sie müssen in der Lage sein, selbstständig und eigenverantwortlich pädagogisch zu handeln, sowie die Fähigkeit besitzen, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren. Die jeweiligen, zeitweise auch unvorhersehbaren Tagesgeschehnisse erfordern eine hohe Flexibilität des Einzelnen. Von besonderer Wichtigkeit ist ebenso die Fähigkeit zur praktischen Haushaltsführung, um Kinder und Jugendliche durch Anleitung auch in diesem Bereich zur Selbstständigkeit zu führen.
Damit professionell auf die jeweiligen Erfordernisse der Arbeit reagiert werden kann, wurden Verbindlichkeiten geschaffen, die die effektive Arbeit erleichtern und für die gegebenen Anforderungen unumgänglich sind:
- tägliche Dienst-Übergabegespräche mit schriftlicher Niederlegung
- 14-tägige Teamsitzungen mit Ergebnisprotokollen
- monatliche Mitarbeiterbesprechungen mit Ergebnisprotokollen
- zusätzliche monatliche „kleine“ Mitarbeiterbesprechung, die für jeweils eine pädagogische Fachkraft der einzelnen Gruppen verpflichtend ist
- monatliche Supervision, durch externen Supervisor, nach Bedarf und Absprache als Gruppen-, Team- oder Einzelsupervision
- Teilnahme an externen und internen Fortbildungen
- Dokumentation über den Verlauf des Hilfeprozesses
- Erstellung von Entwicklungsberichten und aktuellen Situationsberichten
- Fortschreibung der EVAS-Bögen
- Seit 1. Januar 2000 haben wir uns der EVAS-Studie des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz angeschlossen. Durch halbjährliche Auswertung besteht die Möglichkeit, auf wissenschaftlicher Basis den effizienten Einsatz der bestehenden Ressourcen (Wissen, Personal, Anlagen, Mittel) unserer Einrichtung zu überprüfen. Dieses geschieht durch Erhebung und Präsentation relevanter Daten des Klientels zur Anamnese, zum Verlauf und zur Beendigung.